16247 Joachimsthal (EJB), Joachimsthaler Str. 20
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Betreiber: Wilfried Kroneder
Tauchbasis am Werbellinsee
Das Beste, wenn es um Spaß unter und über Wasser geht!
0172-306 76 06 GPS: N 52° 55.257 E 013° 43.467
AGB
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte
die Tauchbasis am Werbellinsee - nachfolgend „TBW“ genannt - und die Vertragspartner
der TBW - nachfolgend „VP“ genannt -.
Die AGB gelten auch für fernmündliche oder auf elektronischem Weg getätigte Rechtsgeschäfte.
§ 2 Vertragsgegenstand
Die TBW bietet Schnuppertauchen, Tauchkurse, Spezialkurse, geführte Tauchgänge,
Trainings- und Übungstauch-gänge und Seminare (nachfolgend „Kurse“ genannt) an.
Eine genaue Auflistung und Bezeichnung des Angebots wird vom TBW auf seiner Internet-
präsenz und in sonstigen Medien veröffentlicht.
§ 3 Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages und Vertragsdauer
3.1 Die Anmeldung zu einem Kurs kann schriftlich, mündlich oder elektronisch vorge-
nommen werden. Wird eine Anmeldung für eine Gruppe abgeschlossen, übernimmt
der Gruppenanmelder alle Vertragspflichten.
3.2 Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB durch den VP ein. Diese werden mit
der Anmeldung Bestandteil des Vertrags zwischen dem TBW und dem VP.
3.3 Die Anmeldung ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme verbindlich.
Die Stornierung einer Anmeldung ist mit Kosten verbunden. Die Abmeldegebühr beträgt
bis 48 Stunden vor Kursbeginn 20 % des Kurspreises.
3.4 Der Vertrag beginnt zum spezifisch oder individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Die Vertragsdauer der Kurse richtet sich nach den vorgegebenen Unterrichtseinheiten und
praktischen Übungen der Ausbildungsordnung oder nach der individuell vereinbarten Dauer.
§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die Kurspreise richten sich nach den jeweils bei Vertragsschluss geltenden Preisen der TBW.
Die Preisliste ist auf der Internetpräsenz veröffentlicht. Sämtliche angegebenen Preise
verstehen sich inklusive der zur Zeit der Leistungs-erbringung gültigen Umsatzsteuer.
4.2 Der VP erhält bei seiner Anmeldung eine Rechnung. Diese ist spätestens vor Kursbeginn
per Barzahlung oder per Überweisung zu begleichen.
4.3 Ausschlaggebend für den Ausgleich des Kurspreises ist der bei der TBW eingegangene,
nicht der angewiesene Betrag.
§ 5 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der TBW
und dem VP.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch den VP nicht in Anspruch genommen, so behält sich
die TBW vor, den gesamten Kurspreis einzubehalten.
5.3 Wird der Kurs aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen (Nachweis durch Attest),
erfolgt keine Rückzahlung von bereits in Anspruch genommenen Leistungen.
Die Festlegung einer Rückzahlungssumme für noch nicht in Anspruch genommene
Kursleistungen obliegt der TWB.
5.4 Ist eine Fortführung des Kurses nach Abbruch entsprechend Ziffer 5.3 innerhalb
von 12 Monaten möglich, entstehen keine neuen Kosten. Hierfür muss allerdings erneut
Tauchtauglichkeit vorliegen. Vergehen mehr als 12 Monate, muss sich der VP zu einem
neuen Kurs anmelden. Die Kosten hierfür trägt der VP.
5.5 Für alle Kurse gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 48 Stunden vor Kursbeginn wird eine Stornierung mit 20 % des Kurspreises berechnet.
Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird der Kurspreis in voller Höhe
in Rechnung gestellt. Im Krankheitsfall wird auch bis 8 Stunden vor dem vereinbarten Termin,
nur nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, 80 % des Kurspreises erstattet.
5.6 Hat sich der VP für Fremdleistungen im Rahmen einer Veranstaltung angemeldet, die von
der TBW lediglich vermittelt werden, richtet sich eine etwaige Rückerstattung abweichend
von Ziffer 5.5 nach den Bedingungen des Anbieters der Fremdleistung zzgl. der o.g. 20 %.
§ 6 Teilnahmebedingungen
6.1 Die Voraussetzungen, die erforderliche Ausbildungsstufe, die Anzahl an Pflichttauchgängen
(Taucherfahrung) zu den Kursen ist in der jeweiligen Beschreibung und in der SUB-Ausbildungs-
ordnung aus der Internetpräsenz zu entnehmen.
6.2 Der Tauchlehrer bzw. Tauchgangsführer ist gegenüber dem VP für die Dauer des Kurses
weisungsbefugt. Der VP verpflichtet sich, den Anweisungen Folge zu leisten.
6.3 Der VP verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung den Kurs
nachhaltig stört, oder wenn ein reibungsloser Ablauf des Kurses aufgrund seines Verhaltens
nicht gewährleistet werden kann. Zudem ist das TTB bei Sicherheitsbedenken jedweder Art
(über und unter Wasser) berechtigt den Kurs sofort zu beenden. In allen Fällen behält sich
die TBW vor, den VP vom Kurs auszuschließen. Bei einem Abbruch oder Ausschluss steht
dem VP kein Anspruch auf Rückzahlung des Kurspreises zu. Gleiches gilt für dem VP
entstandene Aufwendungen.
6.4 Fehlt der VP zu einem oder mehreren vereinbarten Terminen, werden hieraus resultierende
Zusatztermine von der TBW wie folgt an den VP berechnet:
je Theorie-Einheit 50,00 € und je Praxis-Einheit 80,00 €.
6.5 Die TBW übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigung oder Verlust von
persönlichen Gegenständen, Wertgegenständen oder der verwendeten Tauchausrüstung.
6.6 Für das Schnuppertauchen und die Anfängerausbildung (OWD/CMAS*) wird die benötige
Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Diese ist sorgsam zu behandeln. Der Tauchschüler haftet für
durch ihn verursachte Schäden oder bei Verlust.
6.7 Für weiterführende Tauchkurse ist eine vollständige, funktionsfähige, erprobte und
gewartete kaltwassertaugliche Tauchausrüstung erforderlich oder kann bei der TBW gegen
Aufpreis entliehen werden.
6.8 Die „Sicherheitsstandards für den Tauchsport“ sind vom VP im Rahmen von Kursen
zu befolgen. Für die Teilnahme an Kursen ist ein gültiger Tauchtauglichkeitsnachweis uner-
lässliche Voraussetzung. Die tauchmedizinische Untersuchung muss mindestens nach
den Richtlinien der GTÜM erfolgen. Unabhängig vom gültigen Tauchtauglichkeitsnachweis
sind ein gegenwärtig guter Gesundheitszustand sowie körperliches und seelisches Wohlbe-
finden Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Tauchgang. Hierzu zählen auch gesunde
Ernährung, ausgewogener Flüssigkeitshaushalt sowie der Verzicht auf Drogen, Nikotin und
Alkohol sowie sonstiger berauschender Mittel. Bei Missbrauch führt dies unweigerlich
zum Ausschluss vom Kurs. Daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des VP.
6.9 Bei Bedenken gegen die gesundheitliche oder psychische Eignung ist die TBW berechtigt,
den betreffenden VP von allen Kursen auszuschließen.
6.10 Die Teilnahme an den von der TBW angebotenen Kursen erfolgt stets auf eigene Gefahr.
6.11 Das Tauchen ist insgesamt eine sichere Sportart. Jedoch besteht immer ein Restrisiko.
Padi
SSI
SDI
TDI